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Entlassung

Der Zeitpunkt Ihrer Entlassung wird von Ihrem Arzt festgelegt.
Bei der Visite wird Ihnen rechtzeitig mitgeteilt, wann Sie nach Hause dürfen.
Zur Entlassung erhalten Sie einen vorläufigen Arztbrief für Ihren Hausarzt. Er enthält wichtige Informationen für Ihre Weiterbehandlung. Eventuell werden Ihnen weitere notwendige Unterlagen mitgegeben:

  • Hinweise zu Schmerzmittel, Verbandsmaterial etc.
  • Hinweise zu Hilfsmittel z.B. Unterarmgehstützen, Rollstuhl
  • Termin zur Wiedervorstellung

Vor der Entlassung wird einer der Stationsärzte, Oberärzte oder einer der Chefärzte Sie nochmals aufsuchen. Hier haben Sie die Gelegenheit, Unklarheiten abzuklären oder Fragen zu stellen.

Patienten, die das Krankenhaus gegen ärztlichen Ratvorzeitig verlassen, können dies auf eigene Verantwortung und nach Abgabe einer entsprechenden schriftlichen Erklärung tun. Für in diesem Zusammenhang entstehende Risiken übernimmt das Krankenhaus keine Haftung.

Nachdem Sie Ihre Entlassungspapiere, Rezept etc. erhalten haben bitten wir Sie, sich in der Patientenaufnahme abzumelden und - sofern Sie für die ärztlichen Leistungen bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind - das Krankenhaustagegeld in Höhe von 10 Euro pro Kalendertag zu bezahlen.

Sollten Sie von dieser Zuzahlung befreit sein, legen Sie bei der Abmeldung den Befreiungsbeleg vor.

Falls Sie ein Telefon angemeldet haben, geben Sie dieses bitte beim Pflegepersonal ab.