Sozialer Dienst
Der Soziale Dienst im St. Hubertus-Stift ergänzt die ärztliche und pflegerische Versorgung im Krankenhaus durch fachliche Hilfe für Patienten, die persönliche und soziale Probleme im Zusammenhang mit ihrer Erkrankung oder Behinderung und deren Auswirkungen auf ihr Leben und das ihrer Angehörigen haben. Der Soziale Dienst greift diese Probleme auf und trägt zu einer angemessenen Lösung bei.
Hilfen, die über diesen Rahmen hinausgehen, werden in der Regel vom Krankenhaus-Sozialdienst nicht geleistet. In diesen Fällen gibt er Informationen und Hinweise oder vermittelt an die zuständigen Stellen. Selbstverständlich geschieht das nur im Einverständnis mit dem Patienten und in Zusammenarbeit mit den jeweils zuständigen Fachdiensten innerhalb und außerhalb des Krankenhauses.
In der Erfüllung dieser Zielsetzung orientiert sich der Soziale Dienst an der Würde und am Selbstbestimmungsrecht des Menschen.
Der Sozialdienst bietet im einzelnen Hilfe an bei:
- Anschlussrehabilitation nach ärztlicher Empfehlung
- geriatrische Rehabilitation
- neurologische (Früh-) Rehabilitation
- Vorbereitung der Entlassung aus dem Krankenhaus in die häusliche Pflege
- Beantragung Pflegegrad
- Verordnung von Hilfsmitteln
- Hilfe bei Antragstellung in die vollstationäre Pflege, Kurzzeitpflege/ Verhinderungspflege, Hospizpflege
- Einleitung von Betreuungen (nach § 1896 BGB)
- Beratung zum Schwerbehindertenausweis
- Vorbereitung Suchtberatung
- Vermittlung von Selbsthilfegruppen